Wichtigste Fachgebiete

Bau- und Immobilienrecht

Einer der wichtigsten Fachbereiche unserer Kanzlei ist das Bau- und Immobilienrecht. Den Eigentümern, Wohngemeinschaften, Bauherren, Bauträgern, Projektanten und Auftragnehmern bieten wir eine komplexe Rechtsbetreuung u.a. in folgenden Bereichen an:

  • Analyse der Rechtslage der Immobilie;
  • Erwerb des Eigentumsrechts bzw. des Erbnießbrauchrechts von der Staatskasse oder der Gebietskörperschaft;
  • Erwerb und Veräußerung von Immobilien;
  • Aufhebung des Mieteigentumsrechts an der Immobilie;
  • Zusammenlegung und Teilung von Immobilien;
  • Angelegenheiten im Bereich der Geodäsie und Kartographie;
  • Einholung des Bauvorbescheids;
  • Teilnahme an der Studie über die Bedingungen und Richtungen der Flächennutzung der Gemeinde sowie den Flächennutzungsplänen;
  • Feststellung der Nichtigkeit der Studie über die Bedingungen und Richtungen der Flächennutzung der Gemeinde sowie über die Flächennutzungspläne;
  • Entschädigungen aufgrund des Inkrafttretens des Flächennutzungsplans bzw. dessen Änderung;
  • Anmeldung von Bauarbeiten und Einholung der Bau- und Abbruchgenehmigung;
  • Bauprozess, darunter Vertragsabschluss und -abwicklung sowie Führung von Streitigkeiten mit Bauherren, Bauträgern, Projektanten und Auftragnehmern;
  • Abschluss und Abwicklung von Reservierungsverträgen;
  • Abschluss und Abwicklung von Bauträgerverträgen;
  • Führung von Verfahren vor den Behörden der Bauaufsicht;
  • Enteignung von Immobilien;
  • Führung sämtlicher Gerichts-, Verwaltungsverfahren sowie Gerichts- und Verwaltungsverfahren im Bereich der Immobilien.

Was können wir für Sie noch tun?

Zivilrecht (Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht etc.)

Zivilverfahren

Genossenschaftsrecht

Verwaltungsrecht

Verwaltungsverfahren

Gerichts- und Verwaltungsverfahren

Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht)

Arbeitsrecht

Bankrecht

Transportrecht

Verfassungsrecht

Wir betreuen unsere Mandanten auch in folgenden Fremdsprachen:
Englisch, Holländisch, Deutsch, Russisch

Sie haben das Recht, uns auszuprobieren

Es liegt uns an einer guten Zusammenarbeit und an der Zufriedenheit unserer Mandanten. Daher bieten wir neuen Mandanten ein unverbindliches Telefonat oder Treffen an.

Wenn Sie die Dienstleistungen unserer Kanzlei noch nicht in Anspruch genommen haben und erfahren möchten, wie unsere Rechtshilfe aussieht und wie viel sie kostet, laden wir Sie herzlich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen..

Wie kann ein Termin vereinbart und was muss vorbereitet werden?

Bereiten Sie bitte eine kurze Beschreibung der Angelegenheit vor, mit der Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden wollen.

Nehmen Sie per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf und beschreiben Sie die Angelegenheit bzw. das Thema, die/das die Dienstleistung betreffen würde. Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, desto leichter können wir zu dem Sachverhalt Stellung nehmen und desto schneller können wir Ihnen helfen.

Warten Sie darauf, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein unverbindliches Vorgespräch vereinbaren, das in unserer Kanzlei oder virtuell stattfinden kann.

Wie läuft das erste Treffen ab?

Während des Treffens werden wir Fragen zum Sachverhalt stellen, die es uns ermöglichen, zunächst festzustellen, welche der möglichen Vorgehensweise am effektivsten ist.

Im Laufe des Gesprächs werden wir versuchen, zunächst die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen darzustellen, die zur Lösung des Problems ergriffen werden sollen, und ein Angebot einschließlich eines Honorarvorschlags für die Durchführung der Maßnahmen zu unterbreiten, wenn unsere Kanzlei damit betraut wird.

Sie lernen auch den Experten kennen, der Ihre Interessen vertreten würde, sowie dessen Qualifikation und Erfahrung.

Was beeinflusst den Preis für eine Beratung?

Wir gehen davon aus, dass jeder Mandant anders ist und mit einem etwas anderen Problem an uns herantritt, so dass die genauen Zusammenarbeitsbedingungen sowie die Abrechnungsweise jedes Mal individuell festgelegt werden. Wir berücksichtigen Folgendes:

Komplexität der Angelegenheit

Je nach sachlichem Umfang der Beratung können die Kosten variieren. Sehr oft kann die Erstberatung nur eine mögliche Lösung für ein Problem aufzeigen und weitere Schritte festlegen, anstatt das Problem zu lösen.

Dauer der Beratung

Wir empfehlen unseren Mandanten, sich auf das Gespräch vorzubereiten, indem sie die Ratschläge unserer Mitarbeiter bei der Vereinbarung des Beratungsgesprächs befolgen und so die Dauer des Gesprächs optimieren.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Neue Mandanten, die uns kennen lernen möchten, bevor sie mit uns zusammenarbeiten, können ein erstes unverbindliches Gespräch in Anspruch nehmen, das zwar keine Rechtsberatung ist, aber uns die Möglichkeit gibt, ein Bild davon zu machen, was wir für Sie tun können und wie die Zusammenarbeit mit der Kanzlei aussieht.

 

Um ein erstes Treffen zu vereinbaren, laden wir Sie ein,
uns von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr

Im folgenden Dokument erfahren Sie mehr über
unsere Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen

Honorar

Das Honorar für die von unserer Kanzlei erbrachten Dienstleistungen wird mit jedem Mandanten bei der Aufnahme der Zusammenarbeit individuell vereinbart.

Die Honorarsätze hängen von der Art der zu erbringenden Leistungen sowie von den erforderlichen Qualifikationen und der Berufserfahrung ab.

Es sind verschiedene Abrechnungsweisen möglich:

Stundenabrechnung

das Honorar wird aufgrund des Stundensatzes und der Arbeitszeit des Mitarbeiters der Kanzlei festgelegt

Pauschalabrechnung

in Form eines festen Honorars für einen bestimmten Abrechnungszeitraum oder für einen bestimmten Auftrag oder eine bestimmte Aufgabe.

Wir sind offen für verschiedene Abrechnungsweisen, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmt sind.

Wir akzeptieren auch Zahlungen per Kreditkarte.

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